Barrierefreiheitserklärung
Die Next Level Campus GmbH ist bestrebt, ihre Website https://www.nextlevelcampus.de/ sowie das zugehörige Lernportal [URL folgt] im Einklang mit dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der BFSG-Verordnung (BFSGV) sowie den technischen Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die folgenden digitalen Angebote der Next Level Campus GmbH:
- Website https://www.nextlevelcampus.de und alle Unterseiten
- Lernportal / Kundenbereich: [URL folgt nach Veröffentlichung]
Beide Angebote informieren über unsere Online-Lehrgänge und ermöglichen Terminbuchungen, Kontaktaufnahmen sowie die Nutzung begleitender Lernmaterialien.
Rechtsgrundlagen
Die Angebote unterliegen als private Verbraucherdienstleistungen den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV), die die Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht umsetzen.
Stand der Vereinbarkeit
Nach aktueller Bewertung sind die oben genannten Webangebote teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der WCAG 2.1-Konformitätsstufe AA / EN 301 549 V3.2.1 werden überwiegend erreicht. Die nachfolgend genannten Punkte weichen jedoch noch davon ab.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einsatz von Eye-Able® Assistenzsoftware
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Besucherinnen und Besuchern eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen.
Das Eye-Able®-Menü kann über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon am rechten Seitenrand oder mit dem Tastaturkürzel ALT + 1 geöffnet werden. Alle Funktionen sind vollständig per Tastatur bedienbar (Anleitung über ALT + F1).
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- Adaptive Schriftvergrößerung
- Texte werden vergrößert, ohne dass das ursprüngliche Seitenlayout beeinflusst wird
- Farbkontrastanpassung
- Freie Einstellung der Kontrastverhältnisse für bessere Lesbarkeit
- Vorlesefunktion (Screen Reader)
- Textinhalte können ganz oder teilweise vorgelesen werden
- Tastaturnavigation
- Vollständige Steuerung der Website ohne Maus
- Kompensation von Farbschwächen
- Unterstützung bei Rot-Grün-Schwäche, Blau-Schwäche und weiteren Farbsehstörungen
- Blaufilter
- Reduzierung von blauem Licht zum Schutz der Augen, anpassbar nach Tageszeit
- Nachtmodus
- Abgedunkeltes Farbschema für die Nutzung bei schlechten Lichtverhältnissen
- Sofortansicht
- Kombination mehrerer Funktionen auf einen Klick
- Bilder ausblenden
- Reduktion der Seite auf reinen Text
- Animationen ausblenden
- Unterdrückung beweglicher grafischer Elemente
- Ton ausschalten
- Stummschalten von Webseiten-Audio und Videos
- Vergrößerter Mauszeiger
- Bessere Sichtbarkeit des Cursors
- Barrierearme Schriftart
- Umstellung auf eine gut lesbare, serifenlose Schrift
Weitere Informationen zu Eye-Able® sind unter www.eye-able.com verfügbar. Eye-Able® ist BITV/WCAG-konform getestet.
Sprache & Inklusion
Wir legen Wert auf eine gendergerechte und zugleich barrierearme Sprache:
- Neutralform
- Wo immer möglich nutzen wir geschlechtsneutrale Sammelbegriffe wie „Teilnehmende“, „Lernende“ oder „Beschäftigte“.
- Keine Sonderzeichen
- Zur Wahrung der Les- und Hörbarkeit für Screenreader verzichten wir bewusst auf Genderstern (*), Doppelpunkt (:) oder Unterstrich (_), da diese von Assistive-Technologien häufig buchstabengetreu ausgesprochen werden.
- Generisches Maskulin als Notbehelf
- In Ausnahmefällen, in denen eine neutrale Form stilistisch nicht sinnvoll umsetzbar ist, greifen wir auf das generische Maskulin zurück. Diese Form schließt alle Geschlechter ein.
Abhilfemaßnahmen & Zeitplan
Alle genannten Mängel werden sukzessive behoben und fortlaufend überprüft:
Feedback und Kontakt
Solltest Du Barrieren feststellen oder Informationen in nicht barrierefreier Form benötigen, kontaktiere uns gerne:
Franziska-Anneke-Weg 12
46483 Wesel
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontrolle der Barrierefreiheitsanforderungen für privatwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen nach § 20 BFSG liegt bei den Ländern. Zur einheitlichen Durchsetzung haben die Länder per Staatsvertrag die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) gegründet. Die MLBF wird als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg geführt.
Hinweise oder Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen das BFSG werden hier entgegengenommen und an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet.